Immobilie auf Mallorca verkaufen: Preis, Unterlagen und Kosten
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Mercado11 Oktober 2026

Immobilie auf Mallorca verkaufen: Preis, Unterlagen und Kosten

Wie Sie Ihre Immobilie auf Mallorca richtig bewerten, welche Unterlagen Sie brauchen und welche Steuern beim Verkauf anfallen, auch als Nichtresident.

Ob eine Immobilie auf Mallorca zügig und zu einem guten Preis verkauft wird, hängt vor allem von drei Dingen ab: einem realistischen Angebotspreis, einer guten Präsentation und vollständigen Unterlagen von Anfang an. Außerdem sollten Sie vorher wissen, welche Steuern und Kosten anfallen, damit Sie den tatsächlichen Nettoerlös kennen. Hier die wichtigsten Punkte.

Den richtigen Preis festlegen

Der Angebotspreis ist die wichtigste Entscheidung des gesamten Verkaufs. Ist er zu hoch, bleibt die Immobilie wochenlang ohne Besichtigungen und gilt in den Portalen bald als „Ladenhüter“. Ist er zu niedrig, verschenken Sie Geld.

Eine fundierte Bewertung stützt sich auf:

  • Echte Vergleichsobjekte in derselben Lage und Kategorie: genaue Lage, Meerblick, Ausrichtung, Fläche, Zustand, Terrasse, Pool, Stellplatz.
  • Den aktuellen Markt, nicht den von vor einigen Jahren: wie viel vergleichbares Angebot es gibt und wie schnell es sich verkauft.
  • Stärken und Schwächen Ihrer Immobilie, ehrlich betrachtet.

Als ersten Schritt können Sie die kostenlose Online-Immobilienbewertung auf unserer Website nutzen: ericsusandfalk.com/PropertyValuation. Sie gibt eine schnelle Orientierung. Auf Wunsch verfeinern wir sie bei einem Besuch vor Ort, denn in Peguera und Umgebung können zwei Häuser in derselben Straße je nach Blick oder Zustand sehr unterschiedlich viel wert sein.

Präsentation: Fotos und erster Eindruck

Die meisten Käufer, gerade aus dem Ausland, entdecken eine Immobilie zuerst online. Professionelle Fotos mit Tageslicht, aufgeräumten Räumen und ohne persönliche Gegenstände machen einen großen Unterschied. Kleine Arbeiten vor der Vermarktung lohnen sich: Anstrich, Armaturen, Rollläden, gepflegter Garten und Pool. Ein klarer Grundriss und eine genaue Beschreibung ersparen unpassende Besichtigungen.

Diese Unterlagen sollten bereitliegen

Vollständige Unterlagen beschleunigen den Verkauf und schaffen Vertrauen bei Käufer und Anwalt:

  • Eigentumsurkunde (escritura) und aktueller Grundbuchauszug (nota simple).
  • Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habitabilidad): Das balearische Wohnungsgesetz verlangt beim Verkauf eine Kopie der gültigen Cédula oder den Hinweis, dass keine existiert. Ist sie abgelaufen, sollten Sie sie rechtzeitig erneuern.
  • Energieausweis: Pflicht für Inserat und Verkauf.
  • Letzte Quittung der Grundsteuer IBI und der Müllgebühr.
  • Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft, dass kein Hausgeld offen ist.
  • Baugenehmigungen bzw. Legalisierungen von Anbauten oder Pool.
  • Bei einer Hypothek: Bescheinigung der Bank über die Restschuld, damit sie beim Notar abgelöst werden kann.

Steuern und Kosten beim Verkauf

Plusvalía municipal (kommunale Wertzuwachssteuer)

Diese Steuer zahlt in der Regel der Verkäufer an die Gemeinde (im Südwesten Calvià oder Andratx). Sie berechnet sich nach dem Katasterwert des Bodens und der Haltedauer; alternativ kann man sie auf Basis des tatsächlichen Gewinns berechnen lassen, wenn das günstiger ist. Gab es keinen Wertzuwachs, fällt sie nicht an, muss aber trotzdem erklärt und nachgewiesen werden.

Steuer auf den Veräußerungsgewinn: Residenten

Wer in Spanien steuerlich ansässig ist, versteuert den Gewinn (Verkaufspreis minus Kaufpreis, zuzüglich belegter Kosten und Investitionen) in der spanischen Einkommensteuer (IRPF) mit 19 bis 30 %. Es gibt Befreiungen, etwa bei Reinvestition in einen neuen Hauptwohnsitz oder für über 65-Jährige beim Verkauf des Hauptwohnsitzes, mit Bedingungen, die Ihr Berater prüfen sollte.

Steuer auf den Veräußerungsgewinn: Nichtresidenten

Wer nicht in Spanien wohnt, zahlt auf den Gewinn Einkommensteuer für Nichtresidenten, in der Regel 19 %. Zusätzlich muss der Käufer 3 % des Kaufpreises einbehalten und mit dem Formular 211 an das Finanzamt abführen. Das ist eine Vorauszahlung: Der Verkäufer reicht anschließend das Formular 210 ein und kann zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Bei nicht ansässigen Verkäufern ist es außerdem üblich, dass beim Notar ein Betrag für die Plusvalía municipal einbehalten wird.

Weitere Kosten

  • Maklerprovision, wie im Verkaufsauftrag vereinbart.
  • Löschung der Hypothek, falls vorhanden: Notar und Grundbuch.
  • Technische Bescheinigungen (Energieausweis, Cédula) und kleinere Reparaturen.
  • Rechts- oder Steuerberatung, besonders empfehlenswert für Nichtresidenten.

Alle Angaben sind Orientierungswerte; lassen Sie sie für Ihren Fall von einem Anwalt oder einer Gestoría bestätigen.

Sprechen wir über Ihre Immobilie

Wenn Sie überlegen, in Peguera oder im Südwesten Mallorcas zu verkaufen, starten Sie mit der kostenlosen Online-Bewertung oder rufen Sie uns an: +34 694 462 346. Ericsus & Falk gibt Ihnen eine ehrliche Einschätzung zu Preis und Ablauf, unverbindlich.